"Was immer du erträumst, beginn es!"



Berufsbegleitende Ausbildung 36 Monate.
Der Einstieg ist jederzeit für Sie möglich.

Vorkenntnisse im Bereich der Medizin sind wünschenswert, jedoch nicht
unbedingt erforderlich.
Sie sollten Interesse im Umgang mit Menschen und deren Umfeld mitbringen.

                Die Ausbildung bereitet auf die amtsärztliche
                     Überprüfung beim Gesundheitsamt vor.

Zur Ausbildung:

Persönliche Voraussetzungen

Den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit bildet das HP-Gesetz mit seinen Durchführungsbestimmungen.
Folgende Voraussetzungen müssen Sie nach Ihrer Ausbildung erfüllen, um zur HP-Prüfung beim Gesundheitsamt zugelassen zu werden (geregelt durch die 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der
Heilkunde ohne Bestallung):

- Sie müssen zum Prüfungszeitpunkt mindestens 25 Jahre alt sein
- Sie müssen mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung haben
- Sie müssen durch eine ärztliche Untersuchung nachweisen,
  dass Sie frei sind von geistigen oder körperlichen Leiden oder einer Sucht,
  die an der Berufsausübung hindern würden
- Sie müssen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen

Wenn Sie diese Anforderungen erfüllen, werden Sie zur Heilpraktikerprüfung
zugelassen, wobei Sie bei der zuständigen Gesundheitsbehörde durch
einen Amtsarzt auf Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden.

Die bestandene schriftliche und mündliche Überprüfung berechtigt Sie dann
zur Berufsausübung unter der Bezeichnung

                                          „Heilpraktiker/in“

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
( Heilpraktikergesetz )

Vom 17. Februar 1939

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

                                                       § 1

1. Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf der Erlaubnis.

2. Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs-
   oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder
   Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn
   sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

3. Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will,
    erhält nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die 
    Berufsbezeichnung 
                                               
  „Heilpraktiker“

Unterricht – Ausbildungsdauer


Unterrichtszeiten sind einmal pro Woche vier Unterrichtsstunden und nach
Absprache weitere Termine:

Zeiten: von 18.30h bis 21.30 h

Schultag: Mittwoch

Zusätzlich besteht die Möglichkeit an Wochenenden unterschiedliche Seminare
zum Thema Naturheilkunde zu besuchen, die für unsere Schüler ermäßigt
angeboten werden.

Einteilung des Unterrichtsstoffes;
Jedes Thema wird komplett erarbeitet; Anatomie, Physiologie, Pathologie und die dazugehörige Diagnostik und Therapiemöglichkeiten.
Mit jedem abgeschlossenen Thema werden die Zusammenhänge im Organismus deutlicher und somit auch verständlicher.

Gesamtunterrichtszeit : ca. 550 UE


Nach 36 Monaten ist der komplette Unterrichtsstoff in der Regel abgeschlossen.
Es können mit Absprache der Schulleitung Unterrichtsblöcke wiederholt werden, um versäumte Unterrichtsblöcke nachzuholen.

Unser Unterrichtsplan wird sich nach 36 Monaten wiederholen, sodass es
zu jeder Zeit möglich ist, in den laufenden Unterricht mit einzusteigen.
( jeweils zu Beginn eines neuen Themas ).

Ausbildungsinhalte

1. Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, Pathologie
2. Infektionsschutzgesetz -
3.Gesetzeskunde
4. Labor und Differenzialdiagnostik ( jeweils zum Thema )
5. Hygiene
6. Kinderheilkunde
7. Notfallmedizin
8. Klinische Untersuchungstechniken ( jeweils zum Thema)
9. Einführung in die Psychiatrie und Psychologie
10. Einführung in die Naturheilkunde ( werden als Kurse oder Workshops angeboten)

Ausbildungskosten:
auf Anfrage

Zur Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Schulleitung

Hp. Eva Himmighöfer